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Datenschutzbetreuung und Rechtsberatung

ePrivacy-Verordnung kommt (später)

Veröffentlicht: 17. Januar 2018

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Berichterstatter im Dialog" des Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in Deutschland und der Europäischen Bewegung Deutschland e.V. stellte sich Birgit Sippel, MdEP am 10.01.2018 dem Thema "Die neue Verordnung zur ePrivacy".

Ziel des seit einiger Zeit bekannten Gesetzgebungsvorhabens ist, die allgemeinen Vorschriften der am 25.05.2018 endgültig in Kraft tretenden Datenschutzgrundverordnung für "elektronische Kommunikationsdaten" durch die Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation (ePrivacy-Verordnung) zu ergänzen und zu präzisieren.

Nach der ehrgeizigen Planung des Europäischen Gesetzgebers sollte sie ebenfalls ab 25.05.2018 gelten. Am 26.10.2017 verabschiedete das EU-Parlament die ePrivacy-Verordnung.

Birgit Sippel ging in ihren Erklärungen davon aus, dass mit einem Abschluss des Europäischen Gesetzgebungsverfahrens nicht vor Ende 2018 gerechnet werden kann. Sie stellte klar, dass sich der Rat der Europäischen Union Bedenkzeit bis zum Sommer erbeten hat und der Trilog erst im Herbst beginnen wird. Plan sei es immer noch die Verordnung im Rahmen der bulgarischen EU-Präsidentschaft endgültig auf den Weg zu bringen. Ob die Verordnung darüber hinaus auch noch eine Übergangsfrist wie die Datenschutzgrundverordnung enthalte, blieb allerdings offen.

Im Rahmen der Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und dem Rat der europäischen Union kann und wird sich an der Substanz der Verordnung voraussichtlich noch einiges ändern.

Nähere Informationen zum bisherigen Gesetzgebungsverfahren finden Sie unter: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=REPORT&reference=A8-2017-0324&language=DE

© Klünder & Selent Rechtsanwälte, 2023

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